Due Diligence
11. Februar 2026Non-Disclosure Agreement (NDA)
Ein Non-Disclosure Agreement (NDA) – auf Deutsch Geheimhaltungsvereinbarung – ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien, der festlegt, dass vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben oder unbefugt genutzt werden dürfen.
NDA = Schutz von vertraulichen Daten
➡️ Informationen dürfen nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden
➡️ Weitergabe an Außenstehende ist verboten
➡️ Verstoß kann zu Schadensersatz führen
Typische Inhalte eines NDA
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Welche Informationen vertraulich sind
(z. B. Geschäftspläne, Preise, technische Daten, Kundenlisten) -
Zweck der Weitergabe
(z. B. Verhandlungen, Zusammenarbeit, Due Diligence) -
Dauer der Geheimhaltung
(häufig 2–5 Jahre oder länger) -
Ausnahmen
(bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen) -
Rechtsfolgen bei Verstoß
(Schadensersatz, Vertragsstrafe)
Wann wird ein NDA verwendet?
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Bei Unternehmensverkäufen oder Investoren-Gesprächen
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Vor Kooperationen oder Projekten
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Beim Austausch von technischem Know-how
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In Arbeits- oder Beratungsverhältnissen

